Fibromyalgie Selbsthilfegruppe Buchen
Fibromyalgie und die Gesundheitsreform

Es ist Januar und die neue Gesundheitsreform in Kraft - und es gibt lange Gesichter bei unserem monatlichen Gruppentreffen. Plötzlich sind wir auf wundersame Weise gesund. Wir, das ist die Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Buchen. Wir stufen uns als chronisch krank ein, denn unsere Krankheit ist zwar behandelbar, aber nicht heilbar (vgl. RNZ vom 5.November 2003).

5. Februar - die Gesundheitsreform ist 5 Wochen alt und teilweise neu überarbeitet. "Chronisch krank" wurde neu definiert und es gibt immer noch jede Menge Fragen. Herr Hemberger von der AOK-Geschäftsstelle Walldürn war auf unsere Bitte hin kurzfristig bereit, über diese Neuerungen zu referieren und aufkommende Fragen zu beantworten.

Nachfolgendes beschränkt sich hauptsächlich auf die für Chroniker wichtigen Regelungen, auch wenn Herr Hemberger den 26 Anwesenden weit ausführlicher die Inhalte der Reform erläuterte.

Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • der Patient ist in Pflegestufe II oder III eingestuft.
  • es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% vor.
  • es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Der behandelnde Arzt muss eine schriftliche Bescheinigung darüber ausstellen, dass oben erwähnte Kriterien erfüllt sind. Die AOK hält dafür ein Formular bereit.

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden weiterhin genehmigt und erstattet für Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem der Vermerke "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) haben, oder die Pflegestufe II oder III nachweisen können. Fahrten zur ambulanten Dialyse, onkologischen Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie können als Ausnahmefall weiterhin verordnet werden. Diese Liste ist nicht abschließend.

Während des Vortrages gab es heftige Diskussionen darum, inwieweit z.B. Funktionstraining und Krankengymnastik eingeschränkt werden dürften, obwohl diese Maßnahmen für Chroniker doch so wichtig sind, um einen gewissen Grad des Wohlbefindens und der Beweglichkeit aufrechtzuerhalten. Außerdem müssen einige der Anwesenden zurzeit Medikamente vollständig selbst bezahlen, die schon seit Jahren fester Bestandteil der individuellen Therapie sind. Dies deshalb, weil diese Medikamente nicht verschreibungspflichtig sind und deren Kosten nach den neuen Richtlinien von den Krankenkassen nicht mehr übernommen werden. Ab 1. April erhält voraussichtlich auch ein neuer Heilmittel-Katalog Gültigkeit und es wird Änderungen bei Verordnungen geben.

Chronisch Kranke müssen höchstens ein Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens zuzahlen. Ist der Betrag erreicht, stellt die Kasse den Patienten für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen frei. Um den dafür notwendigen Nachweis zu erbringen bleibt nur eins: Quittungen über die Zuzahlungen sammeln und damit zur Krankenkasse gehen.

Nach gut zwei Stunden des Referierens und Diskutierens ist eines klar: Es wurden viele Fragen geduldig beantwortet und viele neue aufgeworfen. Herr Hemberger hatte sich gut vorbereitet und versprochen, für offene Fragen die Antworten noch nachzuliefern. Als Anerkennung für seine Bemühungen überreichte Frau Genzwürker stellvertretend für die Gruppe ein kleines Geschenk.

Maggie Roth - 14. Februar 2004

 

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